Allgemeine Geschäftsbedingungen

gültig ab 01.01.2023

Geltung:

Alle von uns erbrachten Leistungen erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als wir ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.

Leistungen und Geschäftsinhalt:

Human Insights ist eine Teilnehmeragentur für Marktforschungs- und Usability-Studien in Frankfurt. Wir rekrutieren Befragungsteilnehmer für Markt- und Usability-Studien.

Wir rekrutieren nach einer genau vorgegebenen Zielvorgabe (gemäß Kontakt- und Quotenblatt mit Ein- bzw. Ausschlusskriterien des Auftraggeber) eine klar definierte Zielgruppe an einen klar definierten Ort und Zeitpunkt (durch Wochentag und Uhrzeit bestimmt) einzuladen.

Diese Vorgaben gelten als verbindlich nach schriftlicher Auftragserteilung per E-Mail, Fax oder per Post.

Der Auftraggeber bestimmt die Anzahl der zu befragenden Personen und Einladungen sowohl für Gruppendiskussionen als auch für Einzelinterviews sowie eine jeweilige Reserve (Überrekrutierung ca. 20%).

Honorar für den erfolgreichen Kontakt:

Das vereinbarte Kontakthonorar wird erfolgsorientiert pro Kontakt ohne Abzug nur dann fällig wenn:

  • Der Proband pünktlich (bis maximal 15 Minuten Toleranz) zum vereinbarten Termin erschienen ist und die geforderten Merkmale erfüllt hat.
  • Bei Stornierung der Projekte oder deren Teilbereiche seitens des Auftraggebers und zwar jeweils für die Teilnehmer, die zum Zeitpunkt der Stornierung bereits eingeladen waren.
  • Bei Terminverschiebungen seitens des Auftraggebers, und zwar jeweils für die eingeladenen Teilnehmer, die aufgrund der terminlichen Änderung ihre Teilnahme absagen mussten.
  • Bei Quotenverschiebungen seitens des Auftraggebers, und zwar jeweils für die eingeladenen Teilnehmer, die aufgrund der geänderten Quoten ausgeladen werden mussten.

Datenschutz:

Alle personenbezogenen Daten über Testpersonen, die von uns an unsere Kunden weitergegeben werden, dürfen ausschließlich zu Kontrollzwecken und lediglich einmalig für die jeweils beauftragte Studie genutzt werden. Sie müssen nach der Studie vernichtet und gegenüber Dritten vertraulich behandelt werden. Diese Pflicht zur Vertraulichkeit bleibt auch nach Beendigung des Auftrags bestehen.

Stornierungen und Auftragsänderungen:

Stornierungen, Ergänzungen, Änderungen und Zusatz- und Nebenabsprachen bedürfen zur Ihrer Wirksamkeit der Schriftform durch E-Mail, Fax oder Brief.

Werden Aufträge storniert entstehen folgende Stornokosten:

Für das notwendige Ausladen infolge der Stornierung berechnen wir kein zusätzliches Honorar.
Das Kontakthonorar für bereits eingeladene Personen wird vollständig fällig. Erfolgt die Stornierung kurzfristig für den gleichen Tag oder den Folgetag, so sind die ausgeladenen Testpersonen angemessen zu incentivieren, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Anfahrt wegfällt.

Probanden, die trotz mehrfachen Bemühens, nicht erreicht und daher nicht ausgeladen werden konnten und zum vereinbarten Termin erscheinen, sind vom Auftraggeber angemessen zu entschädigen.

Werden Termine verschoben, entstehen folgende Kosten für das Umladen:

Falls bereits eingeladene Testperson aufgrund Terminänderung umgeladen werden müssen, berechnen wir für die Umladung pro Proband 50 Euro.

Falls die Testperson den neuen Termin nicht akzeptiert wird der Kontakt vollständig berechnet.

Werden Teilnehmer kurzfristig ausgeladen entstehen folgende Kosten:

Erfolgt die Ausladung korrekt rekrutierter Teilnehmer kurzfristig für den gleichen Tag oder den Folgetag, so sind die ausgeladenen Testpersonen angemessen zu incentivieren, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Anfahrt wegfällt.

Werden Merkmale verändert entstehen analog folgende Kosten:

Müssen bereits eingeladene Testpersonen aufgrund nachträglich hinzugefügten oder geänderten Anforderungen erneut angerufen und erneut abgefragt werden, erhöht sich dadurch das vereinbarte Kontakthonorar je nach Aufwand.

Falls die Testperson nicht mehr den veränderten Merkmalen entspricht und daher ausgeladen werden muß fällt ebenfalls das vollständige Kontakthonorar an.

Schadensersatz und Haftung:

Wir berechnen ausschließlich erfolgreiche Kontakte. Geschäftsgrundlage sind die ausgefüllten Vorbefragungsinterviews (sofern es welche gibt), welche die telefonischen Antworten der Testpersonen schriftlich dokumentieren. Diese gehen zusammen mit der Teilnehmerübersicht dem Kunden vor der Veranstaltung in schriftlicher Form per E-Mail zu. Der Kunde hat die Pflicht die Unterlagen unverzüglich zu prüfen und Unklarheiten mit der Agentur abzugleichen.

Nicht erfolgreich ist eine Einladung wenn:

  • Der Proband nicht oder nicht pünktlich, d.h. nicht bis max.15 Minuten nach dem geforderten Termin am Veranstaltungsort eintrifft (bei Gruppenveranstaltungen relevant).
  • Der Proband angetrunken oder unzurechnungsfähig erscheint
  • Der Proband nicht den vereinbarten Quotenmerkmalen entspricht.

Bei einer nicht erfolgreichen Einladung aus oben aufgeführten Gründen entfällt auch die der Testperson versprochene Aufwandsentschädigung das „Incentive“, weil diese nur in Verbindung mit den vorgegebenen Merkmalen und dem pünktlichen und korrekten Erscheinen versprochen wurde!

Die Testperson darf sich dann gerne mit uns in Verbindung setzen. Im Übrigen werden die Testpersonen von uns darauf aufmerksam gemacht, dass die uns gegenüber am Telefon gemachten Angaben mit denen Vorort übereinstimmen müssen.

Bei eventuell entstehen Kosten bzw. Schadensersatzansprüche aus nicht erfolgreichen Kontakten wie oben aufgeführt, ist unsere Haftung begrenzt auf das entsprechende Kontakthonorar pro Proband. Weitergehende Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.